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    Grundlagen der Immobilienwirtschaft

    Pläne, Zeichnungen, Beschreibungen, Versicherungsarten, Umwelt- und Energiethemen.
    Kapitel A.I, A.II, A.III

    1 / 28

    Was zählt zur grauen Energie?

    2 / 28

    Welche 3 Aussagen sind nach Abschluss einer vorbundenen Wohngebäudeversicherung zutreffend?

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    Bestimmen Sie welche Angaben einer Bauzeichnung üblicherweise zu entnehmen sind

    4 / 28

    An einem Heizöltank aus Kunststoff ist in einem nicht direkt einsehbaren Bereich ein Riss entstanden aus dem Heizöl ausgetreten ist. Damit das Heizöl nicht in den Boden gelangt wird dieser teilweise abgetragen und entsorgt. Welche Kosten übernimmt die Gewässerschaden Haftpflichtversicherung?

    5 / 28

    Welche danach stehen aufgeführten Unterlagen stellt keine regelmäßig vorzulegende Bau in der Lage dar?

    6 / 28

    Welche der nachstehend aufgeführten Kosten werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen?

    7 / 28

    Welche der nachstehend aufgeführten Angaben geht nicht aus einem Aufteilungsplan hervor?

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    Welche Aussagen zum Klimaschutzprogramm 2030 sind zutreffend?

    9 / 28

    Benennen Sie die Mindestversicherungssumme für Wohnimmobilienverwalter nach der Makler- und Bauträgerverordnung

    10 / 28

    Welche Schäden übernimmt eine Wohngebäudeversicherung (ohne Elementarversicherung) im Rahmen der allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen Komma wenn diese aufgrund von Sturm und Hagel verursacht werden?

    11 / 28

    In der Wohnung ist ein Wasserschaden aufgetreten. Hierdurch wurde auch das Mobiliar in Mitleidenschaft gezogen. Über welche Versicherung ist der Mobilarschaden abzuwickeln?

    12 / 28

    Welche der folgenden Begriffe sind Inhalt der Baubeschreibung?

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    Welche Aussagen zum Treibhauseffekt sind nicht zutreffend?

    14 / 28

    Zu welchem Zweck wird der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte empfohlen?

    15 / 28

    Was ist Gegenstand der Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung?

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    Für welche Schäden tritt eine Vertrauensschadensversicherungs ein?

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    Die Wohnungseigentümergesellschaft hat eine Immobilienfirma mit der Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage beauftragt. Wer vertritt die GDWE gegenüber der Versicherungsgesellschaft bei der Mitteilung einer Gefahrenerhöhung?

    18 / 28

    Wie wird Nachhaltigkeit im Immobiliensektor erreicht?

    19 / 28

    Bei welchem der nachfolgenden handelt es sich um fossile Energieträger?

    20 / 28

    Was ist ein Allmählichkeitsschaden im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Betreiber von Photovoltaikanlagen?

    21 / 28

    Was ist über eine Glasversicherung abgedeckt?

    22 / 28

    Das Umzugsunternehmen U ist mit der Durchführung eines Umzugs von Mieter M beauftragt. Im Zuge der Durchführung werden in der Mietwohnung Türrahmen beschädigt. Welche Versicherung kommt für das Begleichen der Schäden auf ?

    23 / 28

    Von welchen Beteiligten sind die Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Realisierung eines Bauvorhabens zu unterzeichnen?

    24 / 28

    Handelt es sich bei der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung nach dem Wohnungseigentumsgesetz?

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    Welche Bauunterlagen sind einem Bauantrag beizufügen?

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    Handelt es sich bei der Haftpflichtversicherung für Betreiber von Photovoltaikanlagen um eine Pflichtversicherung?

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    Welche der Aussagen sind zutreffend?

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    Die Gebäudefassade der Wohnanlage soll unter Aufbringung eines Wärmedämmverbundsystems umfassend saniert werden - was ist zu beachten?

    Dein Ergebnis ist

    0%

  • Rechtliche Grundlagen - Teil A

    WEG-Gesetz, Begründung, Teilungserklärung,  rechtsfähige Gemeinschaft, bauliche Änderungen.
    Kapitel B1.0 bis B1.6

    1 / 65

    Auf welchen Wegen kann Wohnungseigentum begründet werden?

    2 / 65

    Welche Inhalte muss ein Teilungsvertrag nach h. M. haben?

    3 / 65

    Kann man im Teilungsvertrag bestimmen wer Sondereigentum an einer Duschtasse haben soll?

    4 / 65

    Ist ein Stellplatz ein Raum im Sinne von Paragraph 3 Absatz 1 Satz 1 WEG?

    5 / 65

    Kann das Sondereigentum an einem Raum auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden?

    6 / 65

    Kann es in einer Wohneigentumsanlage einen Raum geben der weder im Sondereigentum noch im gemeinschaftlichen Eigentum steht?

    7 / 65

    Kann Sondereigentum eingeräumt werden wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich nicht abgeschlossen sind ?

    8 / 65

    Ist zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums die Einigung der beteiligten über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung in das Grundbuch erforderlich?

    9 / 65

    Was ist Gegenstand des Sondereigentums?

    10 / 65

    Können die Wohnungseigentümervereinbarungen und Beschlüsse die auf einer Öffnungsklausel beruhen zum Inhalt des Sondereigentums machen?

    11 / 65

    Kann ein Wohnungseigentümer sein ganzes Sondereigentum veräußern aber Miteigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums bleiben?

    12 / 65

    Wird auf den Grundbuchblättern in einer Wohnungseigentumsanlage zwingend der Inhalt des Sondereigentums eingetragen?

    13 / 65

    Welche Anlagen sind eine Eintragungsbewilligung beizufügen wenn es um das Wohnungs- und / oder Teileigentumsgrundbuch geht?

    14 / 65

    Kann die Verwaltung für die GdWE eine Eintragung bewilligen?

    15 / 65

    Kann der Alleineigentümer Bestimmungen zum Inhalt des Sondereigentumstreffen?

    16 / 65

    Können die Wohnungseigentümer die Aufhebung der Sondereigentumsrechte beschließen?

    17 / 65

    Welche Personen sind werdende Wohnungseigentümer?

    18 / 65

    Entspricht die Größe eines Miteigentumsanteils der Wohnfläche des Sondereigentums, mit dem der Miteigentumsanteil verbunden ist?

    19 / 65

    Wofür hat die Größe des Miteigentumsanteils eine Bedeutung?

    20 / 65

    Können die Wohnungseigentümer vereinbaren, dass ein Raum oder eine Fläche nur von einem Wohnungseigentümer benutzt wird?

    21 / 65

    Wen treffen bei einem Sondernutzungsrecht die Verkehrssicherungspflichten?

    22 / 65

    Können die Wohnungseigentümer die Gemeinschaftsordnung ändern?

    23 / 65

    Können die Wohnungseigentümer die Gemeinschaftsordnung durch eine Beschluss ändern, der auf einer Öffnungsklausel beruht?

    24 / 65

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat von Gesetzes wegen bestimmte Pflichten. Dazu gehören:

    25 / 65

    In welchen Bereichen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig?

    26 / 65

    Wann entsteht die GdWE im Falle einer Teilungserklärung?

    27 / 65

    Wann geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unter?

    28 / 65

    Kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Grundstück erwerben?

    29 / 65

    Ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von den Wohnungseigentümern zu unterscheiden?

    30 / 65

    Wer vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer?

    31 / 65

    Kann der Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Grundstückskaufvertrag abschließen?

    32 / 65

    Kann der Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Darlehensvertrag abschließen?

    33 / 65

    Wer kann im Einzelfall den Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bilden?

    34 / 65

    Kann ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum frei veräußern?

    35 / 65

    Kann bestimmt werden, dass ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum veräußern muss

    36 / 65

    Kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, dass ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum veräußert?

    37 / 65

    Können die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung ausgewählt schaffen? Sommer

    38 / 65

    Wann ist die Zustimmung zu einer Veräußerung zu versagen?

    39 / 65

    Kann der Veräußerer einen Schadensersatzanspruch besitzen, wenn eine Zustimmung zu Unrecht schuldhaft verweigert oder verzögert wird?

    40 / 65

    Angenommen, ein Wohnungseigentümer bestellt an seinem Wohnungseigentum ein Nießbrauch. Sind dann folgende Aussagen richtig?

    41 / 65

    Können die Wohnungseigentümer Bestimmungen zur Benutzung des Sondereigentums treffen?

    42 / 65

    Auf einen Wohnungseigentümer beim Sondereigentum Drittnutzern zum Beispiel einem Mieter überlassen?

    43 / 65

    Darf ein Mieter als Drittnutzer das gemeinschaftliche Eigentum im Grundsatz gebrauchen? Zum Beispiel einen Fahrradkeller.

    44 / 65

    Muss es ein Wohnungseigentümer dulden, dass die Verwaltung seine Wohnung betritt?

    45 / 65

    Muss ein Wohnungseigentümer im Einzelfall an der Verwaltung mitwirken?

    46 / 65

    Wenn Wohnungseigentümer möchte eine Markise im Bereich seines Balkons montieren. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    47 / 65

    Ein Wohnungseigentümer möchte eine Überdachung des Eingangsbereiches der Wohnanlage beschließen Welche Mehrheit ist erforderlich, so dass alle Wohnungseigentümer in die Kostenverteilung eingebunden sind?

    48 / 65

    Auf welche baulichen Veränderungen haben die Wohnungseigentümer einen Anspruch?

    49 / 65

    11 von 20 Wohnungseigentümer beschließen den Einbau eines Aufzugs. Welche Aussagen sind zutreffend? Hallo Morgen

    50 / 65

    Was versteht man unter der Subtraktionsmethode?

    51 / 65

    Welche der nachfolgenden baulichen Veränderungen führen nicht zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnungsanlage?

    52 / 65

    Welche Voraussetzungen müssen für eine unbillige Benachteiligung vorliegen?

    53 / 65

    Eine Wohnungseigentümer wird beschlussweise die Montage eines Klimagerätes im Bereich seines Balkones gestattet. Wann ist der Beschluss vom benachbarten Wohnungseigentümer erfolgreich anfechtbar?

    54 / 65

    Ein Wohnungseigentümer begehrt die Gestattung einer baulichen Maßnahme zur Schaffung der Barrierefreiheit. Muss er an einer Behinderung leiden?

    55 / 65

    Auf Initiative von 5 Wohnungseigentümern wurde diesen gestattet die erforderliche Infrastruktur zur Montage von Wallboxen im Bereich der Tiefgarage zu schaffen. Nunmehr möchte ein weiterer Wohnungseigentümer die geschaffene Infrastruktur zwecks Montage einer geeigneten Wallbox nutzen. Wer entscheidet über die Ausgleichszahlung?

    56 / 65

    Die Ausgleichszahlung umfasst

    57 / 65

    Für welche Frage ist die derzeit strittige Einordnung der Maßnahmen modernisierender Erhaltungen als solche der Erhaltung oder baulichen Veränderung bedeutsam?

    58 / 65

    Ein Wohnungseigentümer begehrt die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Wohnungsanlage. Was gilt?

    59 / 65

    5 Wohnungseigentümer verfügen über eine Wallbox zum Laden ihrer E Mobile. Die Ladekapazitäten sind hiermit ausgeschöpft. Was gilt, wenn ein weiterer Wohnungseigentümer ebenfalls eine Wallbox begehrt?

    60 / 65

    An den 20 in der Tiefgarage vorhandenen Stellplätzen sind Sondernutzungsrechte begründet. 10 der Stellplätze sind mit Wallboxen ausgestattet 5 der übrigen Wohnungseigentümer haben kein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz. Weitere Außenflächen, auf denen Autos abgestellt werden können, existieren nicht. Was gilt?

    61 / 65

    Mehrere Wohnungseigentümer begehren die Einfriedung des gemeinschaftlichen Grundstücks durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Was muss der Verwalter jetzt tun?

    62 / 65

    In welchen Fällen hat der Verwalter das Abstimmungsergebnis bezüglich der Ja Stimmen namentlich zu protokollieren?

    63 / 65

    Welcher Zeitraum stellt einen wichtigen Anhaltspunkt bezüglich der Amortisation von kostenbaulicher Veränderungen dar?

    64 / 65

    Die Wohnungseigentümer beschließen mehrheitlich Dass die Kosten der ebenfalls mehrheitlich beschlossenen Überdachung eines Eingangsbereichs von allen Wohnungseigentümern entgegen dem vereinbarten Kostenverteilung Verteilungsschlüssel nicht nach Miteigentumsanteilen, sondern nach Objekten umgelegt werden. Was gilt??

    65 / 65

    Die Wohnungseigentümer beschließen mit einer Mehrheit von 36 Stimmen gegen 24 Stimmen bei 12 Enthaltungen, die Einfriedung eines gemeinschaftlichen Grundstücks. Wer hat die Kosten zu tragen?

    Dein Ergebnis ist

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  • Rechtliche Grundlagen - Teil B

    Wohnungseigentümerversammlung
    Kapitel B1.7

    1 / 58

    Die aus dem Jahr 2010 stammende Gemeinschaftsordnung regelt unter Bezugnahme auf Paragraph 24 Absatz 3 WEG eine Einberufungsfrist von 2 Wochen. Unter Beachtung welcher Mindestfrist muss der Verwalter eine Eigentümerversammlung einberufen?

    2 / 58

    Die aus dem Jahr 2010 stammende Gemeinschaftsordnung sieht. Eine Einberufungsfrist von 4 Wochen vor Unter Beachtung welcher Mindestfrist muss der Verwalter eine Eigentümerversammlung einberufen?

    3 / 58

    Die Eigentümerversammlung soll am Freitag 26.5 2023 stattfinden. Wann muss den Wohnungseigentümern bei Geltung der gesetzlichen Ladungsfrist das Ladungsschreiben mindestens zugegangen sein?

    4 / 58

    Zur Beschlussfassung über eine besonders eilbedürftige Erhaltungsmaßnahme Beruf der Verwalter, die Eigentümerversammlung mit einer Frist von einer Woche ein Da er bereits die Jahresabrechnung erstellt hat, nimmt er auch die Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse beziehungsweise Anpassungsbeiträge zur Tagesordnung. Welche Aussagen sind zutreffend?

    5 / 58

    Der Verwalter lädt unter Unterschreiten der gesetzlichen oder vereinbarten Ladungsfrist zu einer Eigentümerversammlung ohne dass eine Dringlichkeit, dies rechtfertigen würde Wenn keiner der Wohnungseigentümer dem Ladungsmangel rügt, sind etwaige in der Versammlung gefasste Beschlüsse aus diesem Grund:

    6 / 58

    Durch wen kann sich ein Wohnungseigentümer in der Versammlung vertreten lassen, wenn nichts entgegenstehendes vereinbart ist?

    7 / 58

    Wann kommt ein Versammlungsbeschluss nach dem Gesetz zustande?

    8 / 58

    Was regelt das Gesetz zur Beschlussfähigkeit?

    9 / 58

    In einer Eigentümerversammlung sind 15 der 20 Wohnungseigentümer anwesend beziehungsweise vertreten. Für einen Beschlussantrag stimmen 4 Wohnungseigentümer. Gegen den Beschlussantrag stimmen weitere 4 Wohnungseigentümer. 7 Wohnungseigentümer enthalten sich.

    10 / 58

    Wie sind Stimmenthaltungen zu werten?

    11 / 58

    Welche Aussagen zur Form der Eigentümerversammlung sind zutreffend?

    12 / 58

    Wer ist zur Einberufung der Eigentümerversammlung berechtigt?

    13 / 58

    Der Bestellungszeitraum ist abgelaufen. Was weder dem Verwalter noch den Wohnungseigentümern aufgefallen ist. Er beruft eine Versammlung ein. Was gilt?

    14 / 58

    Ein Wohnungseigentümer hat seine Sondereigentumseinheit ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer unterteilt und die insoweit zusätzlich entstandene Einheit veräußert. Es gilt, das gesetzliche Stimmprinzip.

    15 / 58

    A ist Eigentümer von 4 Wohnungen. Neben ihm gibt es auch noch 3 Eigentümer, die jeweils Eigentümer einer Wohnung sind. Es gilt das gesetzliche Stimmrecht.

    16 / 58

    F und M sind Miteigentümer einer Sondereigentumseinheit zu je der Hälfte. M ist Alleineigentümer einer weiteren Sondereigentumseinheit Es gilt das gesetzliche Stimmprinzip.

    17 / 58

    Wohnungseigentümer R ist Rechtsanwalt. Er soll für die Gemeinschaft der Wohneigentümer Mängelansprüche gegen den Bauträger geltend machen.

    18 / 58

    Welche Aussagen zum Stimmverbot und der Entziehung des Wohnungseigentümers hinzutreffend?

    19 / 58

    Wer ist zur Eigentümerversammlung zu laden?

    20 / 58

    Über das Vermögen eines Wohnungseigentümers ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Wer ist zu laden?

    21 / 58

    Der Insolvenzverwalter hat die Sondereigentumseinheit aus der Insolvenzmasse freigegeben. Wer ist zu laden?

    22 / 58

    Die Zwangsverwaltung ist angeordnet. Wer ist zu laden?

    23 / 58

    Ein Wohnungseigentümer möchte sich in der Eigentümerversammlung vertreten lassen. Was gilt?

    24 / 58

    Welche der folgenden Örtlichkeiten sind grundsätzlich geeignet für die Durchführung einer Versammlung?

    25 / 58

    Welche Aussagen zur Versammlungszeit sind zutreffend?

    26 / 58

    Was gehört zum Mindestinhalt eines Ladungsschreibens?

    27 / 58

    Können bereits vollständig ausformulierte Beschlussanträge in der Versammlung abgeändert werden?

    28 / 58

    Welche Aussage über Sendung von Unterlagen mit dem Ladungsschreiben an die Wohnungseigentümer sind zutreffend?

    29 / 58

    Ein Wohnungseigentümer bittet den Verwalter um Aufnahme eines Tagesordnungspunkts. Was gilt?

    30 / 58

    Welche Aussagen im Zugang des Ladungsschreibens sind zutreffend?

    31 / 58

    Die Wohnungseigentümer beschließen zum Tagesordnungspunkt "Sonstiges" eine Nachtabsenkung der Heizung auf 17 Grad Celsius.

    32 / 58

    Der Verwalter lädt einen allseits als querholistisch empfundenen Wohnungseigentümer nicht zur Eigentümerversammlung Da er einen ordnungsgemäßen Versammlungsablauf sicher stellen will. Welche Aussagen sind zutreffend?

    33 / 58

    Was gilt für Tonmitschnitte von Wohnungseigentümerversammlungen?

    34 / 58

    Was gilt bezüglich einer Versammlungsteilnahme von Rechtsanwälten?

    35 / 58

    Was gilt bezüglich des Rederechts in der Versammlung?

    36 / 58

    Was gilt bezüglich Geschäftsordnungsbeschlüsse?

    37 / 58

    Ein Wohnungseigentümer stört mehrfach den Versammlungsablauf durch Zwischenrufe bei Diskussionsbeiträgen anderer Wohnungseigentümer. Was tut der Verwalter?

    38 / 58

    So Tagesordnung steht die Genehmigung der Nachschüsse beziehungsweise Anpassungsbeiträge. Einige Wohnungseigentümer bemängeln berechtigt, dass bei einigen Positionen ein falscher Verteilungsschlüssel zur Anwendung gekommen ist. Welche Möglichkeiten bestehen?

    39 / 58

    Was gilt bezüglich der Beschlussverkündigung?

    40 / 58

    Die umfangreiche Tagesordnung ist bis 22:00 Uhr noch nicht abgearbeitet Was gilt?

    41 / 58

    Wer hat die Versammlungsniederschrift zu unterzeichnen?

    42 / 58

    Innerhalb welcher Frist ist die Versammlungsniederschrift zu erstellen?

    43 / 58

    Was zählt zumindest Inhalt der Versammlungsniederschrift?

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    Was beweist die Versammlungsniederschrift?

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    Der Beschluss über die Genehmigung der Hausgeldvorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans kam mit 25 Ja Stimmen zu 3 Nein Stimmen bei 2 Enthaltungen zustande. In der Niederschrift ist das Beschlussergebnis mit 26 Ja Stimmen zu 3 Nein Stimmen bei 2 Enthaltungen protokolliert. Dies moniert einer der Wohnungseigentümer. Was gilt?

    46 / 58

    Wer muss die Beschlusssammlung führen?

    47 / 58

    Innerhalb welcher Frist haben Eintragungen in die Beschlusssammlung zu erfolgen?

    48 / 58

    Was muss die Beschlussempfehlung enthalten?

    49 / 58

    In die Beschlusssammlung sind einzutragen.

    50 / 58

    Welche Aussage ist zutreffend?

    51 / 58

    Am 14 Mai fassen die Wohnungseigentümer einen Beschluss. Am 24 Juni wird dem Verwalter eine Anfechtungsklage zugestellt. Am 30 November wird ihm das Klage stattgegebene Urteil zugestellt. Was hat der Verwalter in die Beschlusssammlung einzutragen?

    52 / 58

    Der Tenor des am 30 November zugestellten Urteils lautet: Der in der Wohnungseigentümerversammlung vom 14 Mai zu Top 2 gefasste Beschluss wird für ungültig erklärt. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Was hat der Verwalter wann in die Beschlusssammlung einzutragen?

    53 / 58

    Welche Eintragungen haben bei Umlaufbeschlüssen nach Paragraph 23 Absatz 3 WEG zu erfolgen?

    54 / 58

    Den Vergleiche in die Beschlusssammlung einzutragen?

    55 / 58

    Welche Aussage ist zutreffend?

    56 / 58

    Die Wohnungseigentümer beschließen eine Erhaltungsmaßnahme. Bezüglich deren konkreter Ausgestaltung. Nehmen Sie auf das Angebot des zu beauftragenden Unternehmensbezug. Was muss der Verwalter tun?

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    Vermieter eines Wohnungseigentümers begehrt vom Verwalter Einsicht in die Beschlusssammlung, weil ihm der Wohnungseigentümer das aktuelle Versammlungsprotokoll nicht zur Kenntnis geben will.

    58 / 58

    Dem Verwalter wird eine Anfechtungsklage zugestellt. Welche Aussagen sind zutreffend?

    Dein Ergebnis ist

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  • Rechtliche Grundlagen - Teil C

    Bestellung und Abberufung des Verwalters, Rechte und Pflichten des Verwalters, Rechte des Beirats.
    Kapitel B1.8 bis B1.10

    1 / 62

    Angefochten ist der Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme durch ein zu beauftragendes Fachunternehmen. Infolge der Beschlussanfechtung

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    Welche Aussagen zur Berufung im Anfechtungsverfahren sind zutreffend?

    3 / 62

    Was besagt die Trennungstheorie?

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    Welche der nachfolgenden Regelungen in der Gemeinschaftsordnung sind unwirksam?

    5 / 62

    Welche Aussagen sind zutreffend?

    6 / 62

    Nachdem im Juni 2023 die Wohnungsgrundbücher angelegt sind, bestellt der Teilen der Eigentümer den Verwalter bis Ende Mai 2028. Was gilt?

    7 / 62

    Wer kann zum Verwalter bestellt werden?

    8 / 62

    Was gilt bei Personenhandelsgesellschaften?

    9 / 62

    Was ist Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit des Bestellungsbeschlusses?

    10 / 62

    Auch im Fall der Verwalterbestellung kann eine Majorisierung zum Stimmrechtsausschluss führen. Wann liegt eine Majorisierung vor?

    11 / 62

    In der Eigentümerversammlung sind 35 Wohnungseigentümer anwesend beziehungsweise durch Stimmvollmachten vertreten Es gilt das gesetzliche Stimmrecht. Zur Wahl stellt sich die Verwalter A, B und C. Nach dem Abstimmungsvorgang entfallen auf A 17 Ja Stimmen Auf B 10 Stimmen sowie auf C 8 Stimmen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Wer ist zum Verwalter bestellt?

    12 / 62

    In der Eigentümerversammlung sind 20 Wohnungseigentümer anwesend beziehungsweise durch Stimmvollmachten vertreten. Es gilt das gesetzliche Stimmrecht. Zur Wahl stellt sich die Verwalter A und B. 9 der Wohnungseigentümer stimmen für A, 6 von Ihnen für B, 5 Wohnungseigentümer enthalten sich ihre Stimme. Wer ist zum Verwalter bestellt?

    13 / 62

    Welche Eckpunkte muss der Bestellungsbeschluss enthalten?

    14 / 62

    Wann verstößt ein Bestellungsbeschluss gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung?

    15 / 62

    Welche Aussagen sind zutreffend?

    16 / 62

    Wie wird dem Grundbuchamt die Verwalterbestellung nachgewiesen? Gott

    17 / 62

    Welche Aussagen sind bezüglich des Verwalter Vertrags zutreffend?

    18 / 62

    Wer unterschreibt den Verwaltervertrag?

    19 / 62

    Der Verwalter Vertrag enthält zahlreiche ungültige Klauseln. Was gilt?

    20 / 62

    Bis zur Verwaltervergütung nichts geregelt,

    21 / 62

    Wann wird die Verwaltervergütung fällig?

    22 / 62

    Welche Vergütungsstruktur kann der Verwaltervertrag haben?

    23 / 62

    Wie kann das Verwalterhonorar wert gesichert werden?

    24 / 62

    Was kann im Verwaltervertrag nicht geregelt werden?

    25 / 62

    Der Verwalter ist bis 31. Dezember 2024 bestellt. In der Eigentümerversammlung vom 30. November 2023 lässt er sich mit Wirkung ab 1. Januar 2025 für weitere 5 Jahre bestellen. Was gilt?

    26 / 62

    Bedarf es im Vorfeld der Wiederbestellung des Verwalters des Einholens von Vergleichsangeboten?

    27 / 62

    Welche der folgenden Elemente muss der Wiederbestellungsbeschluss regeln?

    28 / 62

    Der Bestellungszeitraum des Verwalters ist abgelaufen und er hat es versäumt, für seine Wiederbestellung zu sorgen. Was gilt

    29 / 62

    Welche Aussagen zur Abberufung des Verwalters hinzutreffend?

    30 / 62

    Welche Stimmprinzip ist beim Beschluss über die Abberufung maßgeblich?

    31 / 62

    Wer kann den Abberufungsbeschluss anfechten?

    32 / 62

    Welche Pflichten hat der abberufende Verwalter?

    33 / 62

    Wohnungseigentümer beschließen am 21.3.2023 die Abberufung des Verwalters mit Ablauf des 30.6.2023. Wann endet spätestens der Verwaltervertrag?

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    Der Verwalter Vertrag enthält folgende Klausel: Der Verwaltungsvertrag gilt für den Zeitraum der Bestellung. Die Wohnungseigentümer beschließen am 21.3.2023 die Abberufung des Verwalters mit Ablauf des 30.6.2023. Wann endet spätestens der Verwaltervertrag?

    35 / 62

    Mit welcher Frist kann der Verwalter Vertrag gekündigt werden?

    36 / 62

    An der Verwalter Vertrag fristlos gekündigt werden?

    37 / 62

    Kann der Verwalter von sich aus das Amt niederlegen?

    38 / 62

    Wem gegenüber hat er die Niederlegung zu erklären?

    39 / 62

    Welche Pflichten hat der Verwalter gegenüber den Wohnungseigentümern zu erfüllen?

    40 / 62

    Nach der Gemeinschaftsordnung ist die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Sondereigentum erforderlich, die er verweigert. Kann er persönlich auf Zustimmung verklagt werden?

    41 / 62

    Der Verwalter kann eigenständig Maßnahmen treffen, die

    42 / 62

    Wann kann der Verwalter eine Erhaltungsmaßnahme zur Kosten in Höhe von 3000€ eigenständig in Auftrag geben?

    43 / 62

    Die Treppenhausfenster eines Altbaus sind aufwendig als mosaikartige Farbstrukturelemente gestaltet. Infolge Überalterung muss eines von ihnen erneuert werden. Der Verwalter erwägt einen kostengünstigen Austausch gegen ein einheitliches Milchglaselement zu geringem Kostenaufwand von 250 Euro. Was gilt?

    44 / 62

    Welche Pflichten obliegen dem Verwalter bezüglich das Gemeinschaftseigentums?

    45 / 62

    Welche Aussagen der Beschlussdurchführung sind zutreffend? Noch

    46 / 62

    Welche Aussage vom Einsichtsrecht der Wohnungseigentümer in die Verwaltungsunterlagen sind zutreffend?

    47 / 62

    Welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind beim Einsichtsrecht zu beachten?

    48 / 62

    Die Wohnungseigentümer haben die Überdachung eines Eingangsbereichs der Wohnanlage beschlossen. Der Verwalter hat entsprechend einen Fachunternehmen beauftragt. Wer nimmt die Bauleistung ab?

    49 / 62

    Der Verwalter hat das Gemeinschaftsvermögen

    50 / 62

    Nach einer Bestimmung in der Hausordnung ist der Verwalter verpflichtet, grobe Verstöße gegen die Hausordnung zu ahnden. Was gilt?

    51 / 62

    Der Verwalter erhält einen Anruf eines Wohnungseigentümers, in dem dieser mitteilt, dass das Geländer im Treppenhaus am Lauf vom ersten in das zweite Obergeschoss gelockert ist. Was tut der Verwalter? Hallo

    52 / 62

    Durch eine Wohnungstür tritt Wasser aus. Was hat der Verwalter zu veranlassen?

    53 / 62

    Welche Aussagen sind zutreffend?

    54 / 62

    Welche Aussagen zur Eigentümerversammlung sind zutreffend?

    55 / 62

    Welche Befugnisse verleiht das Gesetz dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats?

    56 / 62

    Versammlungen des Verwaltungsbeirats

    57 / 62

    Eine Eigentümergemeinschaft möchte den Verwalter in Regress nehmen. Wer ist ihr Vertreter im Gerichtsverfahren?

    58 / 62

    Welche Aussagen sind zutreffend?

    59 / 62

    Wie unterstützt der Verwaltungsbeirat den Verwalter?

    60 / 62

    Im Rahmen seiner Pflicht zur Überwachung des Verwalters

    61 / 62

    Die unterlassene Prüfung von Wirtschaftsplan Und Jahresabrechnung seitens des Beirats

    62 / 62

    Welche Aussage zur Haftung des Verwaltungsbeirats ist zutreffend?

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  • Rechtliche Grundlagen - Teil D

    BGB, Vertragsrecht, Mietrecht, Werksvertragsrecht, Grundstücksrecht.
    Kapitel BII.0 bis BII.4

    1 / 105

    Welche Personen kennt das BGB?

    2 / 105

    Wer gehört zu den natürlichen Personen?

    3 / 105

    Wer gehört zu den nicht natürlichen Personen?

    4 / 105

    Was ist eine Sache?

    5 / 105

    Was gehört zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks?

    6 / 105

    Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit?

    7 / 105

    Die Willenserklärung einer Person ist eine Willensäußerung, gerichtet auf die Hervorbringung eines rechtlichen Erfolgs, der nach der Rechtsordnung deswegen eintritt, weil er gewollt ist.

    8 / 105

    Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer können, je nach den Umständen, folgende Personen eine Willenserklärung abgeben:

    9 / 105

    Wann wird eine Willenserklärung wirksam?

    10 / 105

    Kann ein Beschluss unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen werden?

    11 / 105

    Ein Vertrag ist im Grundsatz ein Rechtsgeschäft, bei dem durch mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen ein rechtlicher Erfolg erzielt werden soll.

    12 / 105

    Verwalter X gibt namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vertragsangebot gegenüber einem Wohnungseigentümer ab

    13 / 105

    Gibt es Verträge, die die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer schließen muss?

    14 / 105

    Den wichtigsten Verträgen führt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gehören.

    15 / 105

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer schlließt mit Werkunternehmer U einen Werksvertrag.

    16 / 105

    Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird nach Paragraph 9 B Absatz 1 Satz 1 WEG vom Verwalter vertreten. Dies gilt:

    17 / 105

    Eine gmbh wird im Rechtsverkehr vertreten durch

    18 / 105

    Ein Insolvenzverwalter kann vertreten

    19 / 105

    Können die Wohnungseigentümer bestimmen, bis wann die Verwaltung die Jahresabrechnung vorliegen muss?

    20 / 105

    Was versteht man nach Paragraph 70? Sich folgende BGB unter einem Vierteljahr?

    21 / 105

    Wann gilt in einer Wohneigentumsanlage die Schriftform?

    22 / 105

    Wann gilt in einer Wohnungseigentumsanlage die Textform soweit die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbaren?

    23 / 105

    Soweit die Verwaltereigenschaft durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden muss, genügt nach Paragraph 26 Absatz 4 WEG die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss, bei der die Unterschriften der in Paragraph 24 Absatz 6 WEG bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind. Das hilft bei.

    24 / 105

    Wohnungseigentümer B zahlt keine Vorschüsse obwohl. Wohnungseigentümer am 1.4.2022 Vorschüsse beschlossen haben wann kommt B in Verzug?

    25 / 105

    Wohnungseigentümer Bald keine Vorschüsse, obwohl die Wohnungseigentümer am 1.4.2022 Vorschüsse beschlossen haben. Wann ist die Forderung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus diesem Beschluss verjährt?

    26 / 105

    Der Ablauf der Verjährung einer Vorschussforderung kann gehemmt werden. Eine Hemmung tritt unter anderem ein, wenn

    27 / 105

    Wohnungseigentümer X lädt seine Mutter M zu einem Geburtstag ein M kommt im Treppenhaus der WEG Anlage wegen einer Wasserlache Zufall und bricht sich den Oberschenkel Diese stammt von dem Hausreinigungsunternehmen Y Die im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das Treppenhaus reinigt und vergessen hat, die Lache zu entfernen. Gegen wen hat sie einen Schadensanspruch?

    28 / 105

    Wohnungseigentümer Y und Erwerber Z tritt schließen einen Kaufvertrag über das Wohnungseigentum von y. Z verspricht dort einklagbar der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das Hausgeld des Y zu zahlen.

    29 / 105

    Wohnungseigentümer Y schuldet monatlich 400€ Vorschuss. Für den Monat Mai zahlt er der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer 400€ mit der Angabe. Zahlung Hausgeld Mai. Ist die Forderung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer damit erfüllt und erloschen?

    30 / 105

    Das Wohnungseigentum Nummer 3 steht im hälftigen Eigentum von A und B. Auf dieses Wohnungseigentum entfällt monatlich ein Vorschuss von 400€.

    31 / 105

    Eine GmbH schließt mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Verwaltervertrag Die GMBH soll pauschal für jedes Wohnungseigentum 30€ erhalten. Marktüblich wären 26€. Kann die Höhe der Vergütung nach Paragraph 305 folgende BGB geprüft werden?

    32 / 105

    Eine Verwaltung schließt mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Verwaltervertrag Die Wohnungseigentümer billigen den Vertrag durch Beschluss. Kann der Verwaltervertrag nach Paragraph 305 folgende BGB geprüft werden?

    33 / 105

    Die Gemeinschaft der Wohneigentümer kauft bei einer Firma für die Durchführung von Versammlungen nach Paragraph 23 Absatz 2 Satz 2 WEG eine Software Lizenz ein Notebook und eine Webcam Das Notebook hat Mängel. Der Bildschirm ist defekt, die. die Verwaltung frägt sich was zu tun ist.

    34 / 105

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wählt für die Durchführung von Versammlungen eine Softwarelizenz mieten ist. Dann Paragraph 535 BGB anwendbar?

    35 / 105

    Sind Paragraphen 549? BGB auf Mietverträge über Räume, die keine Wohnräume sind anwendbar.

    36 / 105

    Ist jeder Wohnungseigentümer grundsätzlich berechtigt sein Sondereigentum zu vermieten?

    37 / 105

    Können die Wohnungseigentümer Vermietungsbeschränkungen vereinbaren?

    38 / 105

    Können die Wohnungseigentümer Vermietungsbeschränkungen vereinbaren?

    39 / 105

    Benimmt die Wohnungseigentümervermietungsbeschränkungen beschließen?

    40 / 105

    Der Mieter des Wohnungseigentümers hört sehr laut Musik nach 21:00 Uhr. Muss die Verwaltung im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abmahnen?

    41 / 105

    Der Mieter eines Wohnungseigentümers hört sehr laut Musik nach 21:00 Uhr. Kann die Verwaltung namens des Wohnungseigentümers den Mietvertrag kündigen?

    42 / 105

    Und die Verwaltung bei der Gestaltung der Jahresabrechnung auf Wohnungseigentümer Rücksicht nehmen, die es Sondereigentum vermieten?

    43 / 105

    Muss die Verwaltung zum Zeitpunkt der Vorlage der Jahresabrechnung auf Wohnungseigentümer Rücksicht nehmen, die ihr Sondereigentum vermieten?

    44 / 105

    Sind die Wohnungseigentümer befugt im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Stellplätze zu vermieten?

    45 / 105

    Spielen die Umlageschlüssel die unter den Wohnungseigentümern gelten für einen Wohnungseigentümer und seinen Mieter eine Rolle?

    46 / 105

    Hat die WoFIV Für eine Wohnungseigentumsanlage eine Bedeutung?

    47 / 105

    Zur Wohnungsfläche Im Sondereigentum der WoFIV gehören.

    48 / 105

    Kann die Verwaltung bestimmen, welche Wohnflächen es in einer Wohnungseigentumsanlage gibt?

    49 / 105

    Sind die Kosten der Verwaltung Betriebskosten im Sinne der BetrKV?

    50 / 105

    An einen Wohnungseigentümer seinem Mieter als Betriebskostenabrechnung die Jahresabrechnung und den Beschluss nach Paragraph 28 Absatz 2 Satz 1 WEG weitergeben.

    51 / 105

    Muss die Verwaltung im Einzelfall namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einem Mieter eine Erhaltungsmaßnahme ankündigen?

     

    52 / 105

    Kann ein Mieter von dem Wohnungseigentümer der im Räume vermietet, den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität verlangen?

    53 / 105

    Nach welchen Kriterien sollte der Unternehmer ausgewählt werden?

    54 / 105

    Welche Formvorschriften gelten im Bereich des Werkvertragsrechts?

    55 / 105

    Im Rahmen einer durchzuführenden Größenhaltungsmaßnahme ist ein Fachunternehmen zur Angebotsabgabe nur gegen Vergütung bereit. Was gilt?

    56 / 105

    Bei der Beurteilung, ob ein Mangel wesentlich oder unwesentlich ist, kommt es auf

    57 / 105

    Wofür ist die Differenzierung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mangel von Bedeutung?

    58 / 105

    Welche Arten der Abnahme kennt das Werksvertragsrecht?

    59 / 105

    Welche Konsequenzen hat eine vorbehaltlose Abnahme im Falle des Vorliegens von Mängeln?

    60 / 105

    Was ist Voraussetzung für den Eintritt der Folgen einer vorbehaltlosen Abnahme?

    61 / 105

    Welche Voraussetzungen hat eine fiktive Abnahme?

    62 / 105

    Welche Folgen hat die Abnahme?

    63 / 105

    Welche Aussagen zum Leistungsverweigerungsrecht der Gesellschaft der Wohneigentümer sind zutreffend?

    64 / 105

    Wann ist das Werk nicht frei von Sachmängeln?

    65 / 105

    Der Unternehmer haftet nur dann, wenn

    66 / 105

    Welche Aussagen zur Nacherfüllung sind zutreffend?

    67 / 105

    Das Holzgebälk, der vom Unternehmer überarbeiteten Speicherräume im Dachgeschoss der Wohnanlage ist von Schimmel befallen. Von dem potentielle Gesundheitsgefährdungen für die Wohnungseigentümer ausgehen Der Unternehmer wird zur Nacherfüllung aufgeführt hat. Nach Durchführung entsprechender Nachbesserungsmaßnahmen stellt sich heraus, dass der Schimmel nicht komplett beseitigt ist. Vom noch vorhandenen Schimmel aber keine Gesundheitsgefährdung mehr ausgeht.

    68 / 105

    Der Unternehmer ist mit der Verlegung von Heizungsrohr unter dem Estrich der Sondereigentumseinheiten beauftragt. Im Falle mangelhafter Ausführung hat er auch die Kosten für.

    69 / 105

    Welche Aussagen zur Selbstvornahme sind zutreffend?

    70 / 105

    Welche Aussagen zum Rücktritt vom Werkvertrag sind zutreffend?

    71 / 105

    Welche Aussagen zur Minderung sind zutreffend?

    72 / 105

    Welche Aussagen zum großen und kleinen Schadensersatzanspruch sind zutreffend?

    73 / 105

    Die Abnahme der Arbeiten zur Neueindeckung des Daches der Wohnanlage hat der Verwalter am 20. Mai 2023 erklärt. Wann sind die Mängelansprüche verjährt?

    74 / 105

    Der Werkunternehmer hat die Fenster in einer Sondereigentumseinheit am 20 Mai 2023 instand gesetzt. Wann sind die Mängelansprüche verjährt?

    75 / 105

    Welche Aussagen über den Bauvertrag sind zutreffend?

    76 / 105

    Kann ein Bauvertrag auch eine Erhaltungsmaßnahme zum Inhalt haben?

    77 / 105

    Welche Erhaltungsmaßnahme kann Gegenstand eines Bauvertrages sein?

    78 / 105

    Welche Aussage trifft auf die Änderungsanordnung zu?

    79 / 105

    Was ist Voraussetzung für eine Änderungsanordnung?

    80 / 105

    Welche Aussage trifft bezüglich der Vergütung des Unternehmers im Falle einer Änderungsanordnung zu?

    81 / 105

    Kann der Unternehmer die Einräumung einer Sicherungshypothek verlangen?

    82 / 105

    Welche Aussagen für Bauhandwerkersicherungen sind zutreffend?

    83 / 105

    Welche Bedeutung kommt der Zustandsfeststellung zu?

    84 / 105

    Die Umsetzung des beschlossenen Austauschs endlicher Fenster der Wohnanlage verzögert sich immer wieder, weil einzelne Wohnungseigentümer den Zutritt zu ihren Wohnungen verweigern. Was gilt?

    85 / 105

    Kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Werkvertrag kündigen?

    86 / 105

    Was zeichnet den Verbraucherbauvertrag aus?

    87 / 105

    Welche der folgenden Maßnahmen können Gegenstand eines Verbraucherbauvertrags sein?

    88 / 105

    Welche Aussagen zur Baubeschreibung sind beim Verbraucherbauvertrag zutreffend?

    89 / 105

    Welche Aussagen zur Widerrufsbelehrung treffen bei Verbraucherbauverträgen zu?

    90 / 105

    Ist der Unternehmer beim Verbraucherbauvertrag zur Herausgabe von Planungsunterlagen an den Besteller verpflichtet?

    91 / 105

    Welche Aussagen zur Abschlagszahlungen sind zutreffend?

    92 / 105

    Welcher Formbedarf der Immobilienkaufvertrag

    93 / 105

    Was versteht man unter Auflassung?

    94 / 105

    Was versteht man unter einer Vormerkung?

    95 / 105

    Welche Regelungen zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums im Bauträgervertrag sind unwirksam?

    96 / 105

    Welche Aussagen zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums sind zutreffend?

    97 / 105

    Kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Gewährleistungsansprüche geltend machen?

    98 / 105

    Welche Aussagen zum Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung sind zutreffend?

    99 / 105

    Welche Aussagen zur Grundschuld und Hypothek sind zutreffend?

    100 / 105

    Was versteht man unter Erbbaurecht?

    101 / 105

    Wie lange kann ein Erbbaurecht vereinbart werden?

    102 / 105

    In der Erbbaurechtsvereinbarung ist ein Vermietungsverbot geregelt. Die Gemeinschaft der Abbau berechtigten vereinbart, dass die Wohnungen grundsätzlich zwar vermietet werden können, nicht aber an Medizintouristen. Was gilt?

    103 / 105

    Welche Aussagen zur Veräußerung eines Wohnungserbbaurechts sind zutreffend?

    104 / 105

    Was versteht man unter einem Heimfall?

    105 / 105

    Welche Aussagen zur Baulast sind zutreffend?

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  • Rechtliche Grundlagen - Teil E

    Grundbuchrecht, Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckung, Gerichtsverfahren, Verfahrenskosten, Berufsrecht Verwalter.
    Kapitel B.III, B.IV , B.V

    1 / 43

    Was versteht man unter dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs?

    2 / 43

    In einem Wohnungsgrundbuch ist das Sondernutzungsrecht an einem bestimmten PKW Stellplatz eingetragen. Tatsächlich existiert aber keine entsprechende Vereinbarung. Welche Aussagen sind zutreffend?

    3 / 43

    In einem der Wohnungsgrundbücher ist eine Eintragungsbedürftige Dienstbarkeit nicht eingetragen. Welche Auswirkungen hat dies?

    4 / 43

    Welche der nachfolgenden Lasten beziehungsweise Beschränkungen werden in der zweiten Abteilung des Grundbuchs eingetragen

    5 / 43

    Am 5 Januar wird das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Am 1 Februar eine Hypothek zugunsten der finanzierenden Bank Da der Wohnungseigentümer seine Darlehensverbindlichkeit nicht ausgleichen kann, kommt es zur Zwangsversteigerung der Wohnung mit der Folge dass

    6 / 43

    Auf Grundlage einer vereinbarten Öffnungsklausel beschließen die Wohnungseigentümer eine bestimmte Gebrauchsregelung. Was hat der Verwalter zu tun?

    7 / 43

    Welche Angaben enthält das Bestandsverzeichnis?

    8 / 43

    Hat der Verwalter einen Recht zur Einsicht in die Wohnungsgrundbücher?

    9 / 43

    Wo ist das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht geregelt?

    10 / 43

    Welche Beschränkungen werden im Grundbuch eingetragen?

    11 / 43

    Was kann Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein?

    12 / 43

    Was kann nicht Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein?

    13 / 43

    Welche Aussagen zur Erhaltungspflicht bei einer Grunddienstbarkeit sind zutreffend?

    14 / 43

    Welche Aussagen zum Nießbrauch sind zutreffend?

    15 / 43

    Welche Aussagen zur beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sind zutreffend?

    16 / 43

    Wo finden sich die besonderen WEG Verfahrensvorschriften?

    17 / 43

    Wer kann im Einzelfall die Gesellschaft der Wohnungseigentümer vor Gericht vertreten?

    18 / 43

    Welches Gericht ist für WEG Streitigkeiten die erste Instanz?

    19 / 43

    Muss die Mannschaft der Wohnungseigentümer sich vor der Eingangsinstanz in einer WEG Streitigkeit von einem Rechtsanwalt vertreten lassen?

    20 / 43

    WEG Streitigkeiten sind:

    21 / 43

    Ist die Verwaltung nach Paragraph 27 Absatz 1 WEG namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jenseits des Hausgeld Inkassos berechtigt namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Klage zu erheben?

    22 / 43

    Können die folgenden Klagen eines Wohnungseigentümers mit Erfolg gegen die Verwaltung erhoben werden?

    23 / 43

    Bei den Beschluss klagen handelt es sich nach Paragraph 44 Absatz 1 WEG um:

    24 / 43

    Eine Beschlussklage kann erhoben werden

    25 / 43

    Die Verwaltung hat nach Paragraph 44 Absatz 2 Satz 2 WEG den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Beschlussklage unverzüglich bekannt zu geben. Die Verwaltung kann die Wohnungseigentümer auf folgenden Wegen informieren:

    26 / 43

    Die Verwaltung kann namens der Gemeinschaft Wohnungseigentümer bestimmte Prozesshandlungen vornehmen. Sie darf

    27 / 43

    An den Kosten eines Rechtsstreits der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müssen sich beteiligen:

    28 / 43

    Was ist Voraussetzung für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis?

    29 / 43

    Welche der nachfolgenden Aussagen sind zutreffend?

    30 / 43

    Welche der nachfolgenden Aussagen sind zutreffend?

    31 / 43

    A, B und C Sind Geschäftsführer der Immobilienverwaltung GMBH. A und B kümmern sich um das operative Geschäft. C obliegen Marketing internes Rechnungswesen und Datenverarbeitung. Wer ist zur Weiterbildung verpflichtet?

    32 / 43

    Welche Mitarbeiter des Verwalters sind weiterbildungspflichtig?

    33 / 43

    Der Verwalter hat im maßgeblichen Weiterbildungszeitraum 40 Stunden Weiterbildung absolviert. Die Überstunden kann er

    34 / 43

    Welche Aussage trifft auf Immobilien Kaufleute und geprüfte Immobilienfachwirte zu?

    35 / 43

    In welcher Form kann die Weiterbildungsmaßnahme absolviert werden?

    36 / 43

    Welche Aussagen zum Nachweis und der Kontrolle von Weiterbildungsmaßnahmen sind zutreffend?

    37 / 43

    Welche Versicherung schreibt die Gewerbeordnung für Verwalter vor?

    38 / 43

    Welche Aussagen zur Versicherung sind zutreffend?

    39 / 43

    Wer ist der Verrichtungsgehilfe des Verwalters?

    40 / 43

    Es gibt einen Geschäftsführerwechsel. Was ist zu veranlassen?

    41 / 43

    Was ist Ziel des Rechtsdienstleistungsgesetzes?

    42 / 43

    Welche Rechtsdienstleistungen muss der Verwalter erbringen?

    43 / 43

    Welche Rechtsienstleistungen kann der Verwalter erbringen?

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  • Rechtliche Grundlagen - Teil F

    Sonstige Rechtsgrundlagen, Heizkosten-, Trinkwasserverordnung, Energierecht.
    Kapitel B.VI

    1 / 42

    Die Heizkostenverordnung auf jede Wohnungseigentumsanlage anwendbar?

    2 / 42

    Wer ist ein Gebäudeeigentümer im Sinne der Heizkostenverordnung?

    3 / 42

    Können die Wohnungseigentümer bestimmen, die Heizkostenverordnung nicht anzuwenden?

    4 / 42

    Die Heizkostenverordnung gibt jede. jedem Wohnungseigentümer rechte. Wohnungseigentümer kann, sofern sie nach Paragraphen 3, 11 Heizkostenverordnung anwendbar ist, verlangen

    5 / 42

    Die Wohnungseigentümer müssen im Zusammenhang mit der Heizkostenverordnung folgende Bestimmungen treffen:

    6 / 42

    Gibt Heizkostenverordnung die Ausstattung zum Verbrauchserfassung im Einzelnen ohne eine Wahlmöglichkeit vor?

    7 / 42

    Die Heizkostenverordnung bestimmt im Bezug auf die Umlageschlüssel für Wärme und Warmwasser:

    8 / 42

    Nach der Heizkostenverordnung müssen die Wohnungseigentümer Umlageschlüssel bestimmen:

    9 / 42

    Die Verwaltung ist im Rahmen der Heizkostenverordnung. Und nach Maßgabe von Paragraph 27 WEG befugt:

    10 / 42

    Wenn die Wohnungseigentümer mit einer Bestimmung gegen die Heizkostenverordnung verstoßen

    11 / 42

    Für Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung spielte Heizkostenverordnung

    12 / 42

    Die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Wärme und Warmwasser

    13 / 42

    Berechne die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gebäudeeigentümerin falsch ab

    14 / 42

    Wer ein Messgerät verwendet muss sicherstellen, dass das Messgerät nach Paragraph 37 Absatz 1 MessEG nicht ungeeicht verwendet wird. Welche Aussagen treffen zu?

    15 / 42

    Neben der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann ein Messdienstleister verpflichtet sein, die Eichfristen zu kontrollieren und sicherzustellen, dass der MessEG genügt wird. Dies ist dann der Fall

    16 / 42

    Neue und erneuerte Messgeräte Sind grundsätzlich spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme der zuständigen Eichbehörde anzuzeigen. Die Anzeige schuldet wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet oder im Auftrag des Verwenders solche Messgeräte erfasst. Welche Aussagen sind richtig?

    17 / 42

    Bei einem Messgerät ist die Eichfrist abgelaufen. Darf der Gebäudeeigentümer dieses Messgerät nicht mehr verwenden?

    18 / 42

    Trinkwasser muss nach Paragraph 4 Absatz 1 Satz 1 der Trinkwasserverordnung zu beschaffen sein, dass sie seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ausgeschlossen ist. Was ist richtig?

    19 / 42

    Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Also Trinkwasser. Sie gilt nicht für

    20 / 42

    Die Kosten die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit der Wasserversorgungsanlage entstehen sind

    21 / 42

    Die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe sind Betriebskosten. Welche Aussagen sind richtig?

    22 / 42

    Je nach der Trinkwasserverordnung notwendigen Maßnahmen können eine untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. So liegt es

    23 / 42

    Welcher Regelungswerke sind mit Inkrafttreten des GEG außer Kraft getreten?

    24 / 42

    Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben des GEG stellen solche der

    25 / 42

    Welche Aussagen zur Wohnungs und Teileigentums sind zutreffend?

    26 / 42

    Im Erdgeschoss der Wohnungsanlage wird ein Supermarkt betrieben. Wann sind auf ihn die für Nichtwohngebäude geltenden Anschriften anzuwenden?

    27 / 42

    In einem mehrgeschossigen verwalteten Objekt befindet sich eine Anwaltskanzlei. Eine Steuerberatungskanzlei, ein Architekturbüro und im übrigen 60% Wohnungen. Was gilt?

    28 / 42

    Wann wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft berücksichtigt?

    29 / 42

    Welche anlasslose Nachrüstungspflicht bleibt das GEG vor?

    30 / 42

    In welchen Fällen sind die energetischen Vorgaben des GEG einzuhalten?

    31 / 42

    Was gilt bei Baudenkmälern?

    32 / 42

    Welche Aussagen zur Energieeffizienz sind zugreifend?

    33 / 42

    Welche Aussagen zur Energiebilanz eines Gebäudes hinzutreffend?

    34 / 42

    Welche Aussagen zur thermischen Gebäudehülle sind zutreffend?

    35 / 42

    Wer kann die Heizungsprüfung im Rahmen der Gebäudeoptimierungspflicht durchführen?

    36 / 42

    Was zählt zu den regenerativen Energieträgern?

    37 / 42

    Welche Aussagen Nutzerverhalten sind zutreffend?

    38 / 42

    Wozu dient der Energieausweis?

    39 / 42

    Was gilt bezüglich des Energieausweises im Mehrhausanlagen?

    40 / 42

    Welche Aussage bezüglich des Energiebedarfs und des Energieverbrauchsausweises sind falsch?

    41 / 42

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist Eigentümerin einer Wohnung in der Wohnanlage Die Wohnung soll vermietet werden. Was hat der Verwalter zu beachten, damit der Vermarktung und der Vermietung der Wohnung gegen Sonderhonorar beauftragt ist?

    42 / 42

    Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

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  • Kaufmännische Grundlagen

    Kaufmännische Grundlagen für den WEG Verwalter, Sonderumlagen, Erhaltungsrücklage, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausgeld, Mahnwesen.
    Kapitel C

    1 / 92

    Die Wohnungseigentümer beschließen am 15 Mai die Erhebung einer Sonderumlage, die bis 31 Mai zur Zahlung fällig ist Am 23 Mai erfolgt der Zuschlag in der Zwangsversteigerung über die Wohnungseigentumseinheit eines Zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers. Wer schuldet die Sonderumlage?

    2 / 92

    Wann werden die Beiträge zu einer Sonderumlage fällig?

    3 / 92

    Wegen erheblicher Hausgeldrückstände zweier Wohnungseigentümer bedarf es zur Sicherung der laufenden Liquidität der Gemeinschaft zusätzlicher finanzieller Mittel. Welche Aussagen sind falsch?

    4 / 92

    Was muss ein Sonderumlagebeschluss enthalten?

    5 / 92

    Eine Maßnahme soll je zur Hälfte über die Sonderumlage und die Erhaltungsrücklage finanziert werden. Was muss der Verwalter berücksichtigen?

    6 / 92

    Der Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage wurde vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers gefasst Welche Aussage ist zutreffend?

    7 / 92

    Kann ein Wohnungseigentümer gegen seine Beitragspflicht aufrechnen?

    8 / 92

    Der Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage ist angefochten. Zum Fälligkeitszeitpunkt leistet der Anfechten der Wohnungseigentümer keine Zahlung. Welche Aussage ist zutreffend?

    9 / 92

    Der Beschluss über die Erhebung der Sonderumlage wird für ungültig erklärt. Die Wohnungseigentümer begehren Rückzahlung der von ihnen geleisteten Beträge. Wie ist ihr Rückzahlungsanspruch zu realisieren?

    10 / 92

    Ist die Erhaltungsrücklage ausreichend ausgestattet

    11 / 92

    Welche Aussagen zur Erhaltungsrücklage sind zutreffend?

    12 / 92

    Was kann als Orientierungshilfe hinsichtlich der Bildung einer angemessenen Haltungsrücklage dienen?

    13 / 92

    Die Wohnungseigentümer beschließen einfach mehrheitlich die Umzäunung des gemeinschaftlichen Grundstücks. Welche Aussage es zutreffend?

    14 / 92

    Für welchen Aspekt ist die umstrittene Frage von Bedeutung, ob es sich bei Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung noch um eine Erhaltungsmaßnahme oder eine solche der baulichen Veränderung handelt?

    15 / 92

    Wann kann eine Teilauflösung der Rücklage ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen?

    16 / 92

    Welche Aussage zu mehr Hausanlagen sind zutreffend?

    17 / 92

    Welche Aussagen zur Darlehensaufnahme sind zutreffend?

    18 / 92

    Der Verwalter trifft mit der Bank eine Vereinbarung über einen Kontokorentkredit zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen. Welche Aussage es zutreffend?

    19 / 92

    Welche Maßnahmen können mittels Darlehensaufnahmen finanziert werden?

    20 / 92

    3 Wohnungseigentümer sind finanzstark und wollen. Die auf sie entfaltenden Kostenbeiträge direkt an die Gemeinschaft leisten, um mit dem Darlehen nichts zu tun haben zu müssen. Welche Aussagen sind falsch?

    21 / 92

    Die Gemeinschaft kann ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen Die Gläubigerbank kann

    22 / 92

    Was muss der Verwalter im Rahmen der Beschlussfassung über eine Darlehensaufnahme beachten?

    23 / 92

    Wie werden Zahlungspflichten der Wohnungseigentümer begründet?

    24 / 92

    Nennen Sie die erforderlichen Bestandteile eines Wirtschaftsplans.

    25 / 92

    Können Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wirtschaftsplan berücksichtigt werden?

    26 / 92

    Der Verwalter ist für 3 Jahre bestellt Im ersten Jahr seiner Bestellung erstellt er einen Wirtschaftsplan. Welche der nachfolgenden Aussagen sind zutreffend?

    27 / 92

    An den Stellplätzen ist jeweils Sondereigentum begründet. Jeder Wohnungseigentümer hat auch einen Stellplatz. Was ist in Bezug auf den Wirtschaftsplan zu beachten?

    28 / 92

    Der Verwalter stellt folgenden Antrag. Beschlussfassung: Die Wohnungseigentümer genehmigen den Gesamtwirtschaftsplan sowie die einzelnen Einzelwirtschaftspläne für das für die Periode 2024 .Was gilt?

    29 / 92

    Kann der Wirtschaftsplan im Laufe der Wirtschaftsperiode angepasst werden?

    30 / 92

    Der Beschluss über die Festsetzung der Vorschüsse ist angefochten, weshalb der klagende Wohnungseigentümer den Vorschuss nicht leistet. Der Verwalter erhebt Zahlungsklage und führt das Hausgeldverfahren wegen der Beitragsrückstücke selbst. Der Beschluss wird rechtskräftig für ungültig erklärt. Was tut der Verwalter?

    31 / 92

    Der Verwalter ist bis 31.12.2023 bestellt. Sein Nachfolger ab dem 1.1.2024. Welche Aussagen zur Abrechnungspflicht sind zutreffend?

    32 / 92

    Wann ist der Erstellung einer Abrechnung fällig?

    33 / 92

    Was ist eine Abrechnungsspitze?

    34 / 92

    Die Jahreseinzelabrechnung ist.

    35 / 92

    Welche Aussagen bezüglich Anpassungsbeträge sind zutreffend?

    36 / 92

    Am 13 Mai 2023 vollzieht sich der Eigentumswechsel durch Eintragung des Erwerbers als neuen Eigentümer im Grundbuch. Am 25. Mai 2023 erfolgte Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse beziehungsweise Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung 2022 .Welche Aussagen sind zutreffend?

    37 / 92

    In welcher Form ist die Jahresabrechnung zu erstellen?

    38 / 92

    Sind in der Jahresabrechnung Abgrenzungen zulässig?

    39 / 92

    Bei der Jahresabrechnung sind

    40 / 92

    Welche der einzelnen Einnahmepositionen sind in den Einzelabrechnungen nicht zu berücksichtigen?

    41 / 92

    Ein Wohnungseigentümer zahlt den Vorschuss (Hausgeld) Für Januar 2024 bereits im Dezember 2023? Welchen Einfluss hat dies auf die Jahresabrechnung 2023?

    42 / 92

    Welche Aussagen zu den Heiz und Warmwasserkosten ist zutreffend?

    43 / 92

    Dem Verwalter geht die Heizkostenabrechnung des Abrechnungsdienstleisters für die Wirtschaftsperiode 2022 am 15 Februar 2023 zu. Die Kosten für die Verbrauchserfassung in Höhe von 650€ begleicht er am 20 Februar 2023. Die Jahresabrechnung für die Wirtschaftsperiode 2022 erstellt er am 30 März 2023. In welchem Jahr sind die 650€ zu berücksichtigen?

    44 / 92

    Der Betriebsstrom für die Heizungsanlage wird nicht gesondert erfasst. Was gilt?

    45 / 92

    Welche der folgenden Aussagen ist zutreffend?

    46 / 92

    Im Tank sind am 15 Dezember 2023. Noch 1500 Liter Heizöl vorhanden Die für eine ausreichende Beheizung bis 31 Dezember 2023 mehr als auskömmlich sind. Der Verwalter lässt zur Vermeidung von Engpässen Anfang 2024 vorsorglich 5000 Liter nachtanken. Die Rechnung gleicht er am 17 Dezember 2023 aus.

    47 / 92

    Das Urteil einer im November 2020 erhobenen Anfechtungsklage ist im Mai 2023 rechtskräftig geworden. Der Klagen der Eigentümer hat obsiegt. Der Verwalter hat ihm auf entsprechenden Kostenfestsetzungsbeschluss im Jahr 2023 die ihm entstandenen Verfahrenskosten erstattet. Was hat der Verwalter bei der Erstellung der Jahresabrechnung 2023 zu beachten?

    48 / 92

    Wie vorher nur wurde die Klage erst im Dezember 2020 erhoben. Was gilt?

    49 / 92

    Gunsten des Verwalters ist unter anderem ein Sonderhunderer für die Erteilung einer Veräußerungszustimmung nach Paragraph 12 WEG vereinbart. Nach einer weiteren Regelung im Verwaltervertrag ist das Honorarverursacherbezogen, von demjenigen Wohnungseigentümer zu zahlen, der die Zustimmung erbittet hat, was im Abrechnungsjahr bezüglich Wohnungseigentümer W der Fall war? Was gilt?

    50 / 92

    Welche Aussage ist bezüglich einer Mehrhausanlage zutreffend?

    51 / 92

    Welche Aussagen bezüglich der Umsatzsteuer sind zutreffend

    52 / 92

    Welche Aussagen sind bezüglich der Zweckbindung der Beiträge zur Erhaltungsrücklage zutreffend?

    53 / 92

    Wann ist die Jahresabrechnung in sich schlüssig und plausibel?

     

    54 / 92

    Wann ist der Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse beziehungsweise Anpassungsbeträge erfolgreich anfechtbar

    55 / 92

    Die Jahresabrechnung wurde vor der Beschlussfassung nach Paragraph 28. Heizungsbeirat geprüft. Aus diesem Grund

    56 / 92

    Welche Aussagen zum Vermögensbericht sind zutreffend?

    57 / 92

    Was beinhaltet der Vermögensbericht?

     

    58 / 92

    Welche der nachfolgenden Forderungen sind im Vermögensbericht darzustellen?

    59 / 92

    Wie sind sonstige Vermögensgegenstände darzustellen?

    60 / 92

    Wann kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von einem Wohnungseigentümer eine Zahlung verlangen?

    61 / 92

    Die Vorschüsse berühmt beruhen auf Paragraph 28 Absatz 1 Satz 1 BEG. Der Beschluss ist von den Wohnungseigentümern nach Paragraph 28 Absatz 1 WEG mit einfacher Mehrheit zu fassen. Gegenstand des Beschlusses können sein:

    62 / 92

    Nachschlüsse beruhen auf Paragraph 28 Absatz 2 Satz 1 WEG. Der Beschluss ist von den Wohnungseigentümern nach Paragraph 25 Absatz 1 BEG mit einfacher Mehrheit zu fassen. Gegenstand des Beschlusses sind:

    63 / 92

    Beim Beschluss nach Paragraph 28 Absatz 1 Satz 1 Absatz 2 Satz 1 BEG kann angefochten werden. Die Anfechtung hat zur Folge, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keine Zahlung verlangen kann.

    64 / 92

    Wer ist die Gläubigerin des Hausgelds?

    65 / 92

    Wann wird Hausgeld fällig?

    66 / 92

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann von den Wohnungseigentümern auf Rückständige vor Oder Nachschusszinsen Und darüber hinaus auch Schadensersatz verlangen, wenn ein Wohnungseigentümer mit der Zahlung in Verzug gerät Dazu bedarf es neben der Klärung der Fälligkeit einer Hausgeldschuld, einer Mahnung. Keiner Mahnung bedarf es in folgenden Fällen:

    67 / 92

    Der Verzugszins beträgt von Gesetzes wegen in der Regel für das Jahr 5 Prozentpunkte, über dem jeweiligen Basiszins. Können die Wohnungseigentümer etwas anderes bestimmen?

    68 / 92

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet es. Jederzeit Klarheit bestehen:

    69 / 92

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss die Buchhaltungsgrundsätze beachten. Die Eintragungen in den Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen daher

    70 / 92

    Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, eine Tilgungsbestimmung zu treffen, wie eine Zahlung verbucht werden soll, trifft das zu?

    71 / 92

    Das Mahnwesen ist eine ordinäre Aufgabe der Verwaltung als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Stimmt das?

    72 / 92

    So fangt Flankierung des Mahnwesens raten sich unter anderem folgende Beschlüsse:

    73 / 92

    Wann muss die Verwaltung tätig werden?

    74 / 92

    Darf die Verwaltung für die Mahnung namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Dritte einschalten?

    75 / 92

    Auf die Verwaltung Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erlassen eine Verbindlichkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anerkennen oder eine Forderung stunden?

    76 / 92

    Darf die Verwaltung nach Paragraph 27 Absatz 1 WEG namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einem Wohnungseigentümer wegen einer Forderung einen außergerichtlichen Vergleich schließen?

    77 / 92

    Ist die Verwaltung nach Paragraph 27 Absatz 1 BEG namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt, dass Mahnverfahren zu betreiben oder eine Hausgeldklage zu erheben oder erheben zu lassen?

    78 / 92

    Welchen Weg kann die Verwaltung namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wählen, um gegen einen Wohnungseigentümer einen Hausgeld Titel zu erstreiten, der vollstreckt werden kann?

    79 / 92

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verfügt über einen Vollstreckbaren Hausgelditel. Welche Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung bestehen?

    80 / 92

    Wer schuldet bei der Zwangsverwaltung, die laufenden Vorschüsse?

    81 / 92

    Wer schuldet bei der Zwangsverwaltung den Nachschuss?

    82 / 92

    Welche dieser Möglichkeiten bestehen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Zwangsversteigerung?

    83 / 92

    Darf die Verwaltung nach Paragraph 27 Absatz 1 WEG namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer stets einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen?

    84 / 92

    Welche Angaben muss ein Antrag nach Paragraph 16 Absatz 1 ZVG enthalten?

    85 / 92

    Nach welchen Rangklassen des Paragraphen 10 ZVG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus Forderungen die Zwangsversteigerung betreiben?

    86 / 92

    Welche Forderungen können in den Dranglassen bei des Paragraphen 10 ZVG fallen?

    87 / 92

    Darf die Verwaltung nach Paragraph 27 Absatz 1 WEG namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Paragraph 27 Absatz 1 Satz 1 ZVG grundsätzlich einer Zwangsversteigerung beitreten?

    88 / 92

    Über das Vermögen von Wohnungseigentümer X wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Wohnungseigentum wird nicht freigegeben.

    89 / 92

    Wer haftet bei einem Insolvenzverfahren auf die laufenden Vorschüsse?

    90 / 92

    Über das Vermögen von Wohnungseigentümer X wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Es bestehen zu diesem Zeitpunkt 3000€ hausgeldschulden. Wer schuldet dieses?

    91 / 92

    Über das Vermögen von Wohnungseigentümer X wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Es bestehen zu diesem Zeitpunkt 3000€ Hausgeldschulden. Besteht für die Ansprüche aus Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 2 ZVG ein Absonderungsrecht?

    92 / 92

    Welche Alternativen zum Haus gelten Inkasso kommen in Betracht?

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  • Technische Grundlagen

    Haustechnik, Erkennen von Mängel, Verkehrssicherungspflichten, Erhaltungsplan, Energetische Themen, Fördermittel.
    Kapitel D

    1 / 51

    Welche Komponenten werden nicht den Anlagen der Haustechnik zugeordnet?

    2 / 51

    Was bedeutet der Begriff Hochtemperaturheizung?

    3 / 51

    Welcher Wärmeverteiler arbeitet überwiegend nach dem Konvektionsprinzip?

    4 / 51

    Welche Aussage zum Einsatz von Wärmepumpen ist zutreffend?

    5 / 51

    An der Gebäudefassade ist ein 0,4 Millimeter starkes Aufgetreten. Was hat der Verwalter zu tun?

    6 / 51

    Worauf ist bei der Fensterverglasung zu achten?

    7 / 51

    Welche Räume zählen beim Schallschutz, nach der DIN 4109 zu den schutzbedürftigen Räumen?

    8 / 51

    Welche Schaltgeräusche können in einer Wohnung eine Rolle spielen?

    9 / 51

    Welche Ursachen können zu Schimmelpilzbildung beitragen

    10 / 51

    Welche Sachverhalte können mit Blowertüren überprüft werden?

    11 / 51

    Welche Sachverhalte können mit Infrarotthermographie überprüft werden?

    12 / 51

    Welche Aussagen zu Schimmelpilzen sind zutreffend?

    13 / 51

    Welche Zuordnungen zu einer Gebäude und Außenanlage sind zutreffend?

    14 / 51

    Auf welche Bereiche beziehen sich die Verkehrssicherheitspflichten der Gemeinschaft?

    15 / 51

    Welche Rechtsquellen können verbindlich Verkehrssicherheitspflichten regeln?

    16 / 51

    Was ist bei Aufzügen in Wohnungsanlagen zu beachten?

    17 / 51

    Wer nimmt dem Pflicht zur Verkehrssicherheit im Bereich des Wohnungseigentums wahr?

    18 / 51

    Welche Anzeichen können auf eine Gefahr durch Bäume im Bereich des gemeinschaftlichen Grundstücks hinweisen?

    19 / 51

    Die Entscheidung über das Fällen eines Baumes im Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung obliegt.

    20 / 51

    Die Hausordnung sieht die Verpflichtung vor, die Eingangstür zur Wohnanlage stets verschlossen zu halten. Welche Aussage ist zutreffend

    21 / 51

    Welche Aussagen zu Schneefanggittern sind zutreffend?

    22 / 51

    Welche Aussagen sind zu Kinderspielplätzen zutreffend?

    23 / 51

    Räum und Streupflichten.

    24 / 51

    In Ermangelung konkreter Vorgaben durch Ortssatzung gilt Folgendes:

    25 / 51

    Der hinterste Grundstücksbereich des Gemeinschaftseigentums wird vereinzelt durch gemeinschaftsfremde Dritte als Abkürzung zu einer Parallelstraße genutzt. Was gilt bezüglich der Verkehrssicherung?

    26 / 51

    Welche Aussagen zur Haftung bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sind zutreffend?

    27 / 51

    Wie kann die Haftung der Gemeinschaft beschränkt werden?

    28 / 51

    Wie kann der Verwalter seine Haftung beschränken?

     

    29 / 51

    Dem Hausmeister der Eigentümergemeinschaft wird eine Verkehrssicherung übertragen um. 10:30 Uhr rutscht ein Besucher auf eine Eisfläche im Bereich der Eingangstüre aus und bricht sich die Hand. Der ansonsten sehr zuverlässige Hausmeister, der auch vom Verwalter stichprobenartig überprüft wurde, hatte noch nicht gestreut. Wer kann in Anspruch genommen werden?

    30 / 51

    Wie vorher allerdings kommt statt eines Besuchers ein Wohnungseigentümer zu Fall. Wer kann in dieser Konstellation in Anspruch genommen werden?

    31 / 51

    Wie vorher allerdings. Hat sich der Hausmeister in der Vergangenheit als unzulässig erwiesen. Was gilt?

    32 / 51

    In einem Kellerflur kommt es kurz nach Wohnungsübertragung durch den Sohn zum Sturz einer älteren Wohnungseigentümerin wegen zu kurzer Licht- Intervallschaltung. Was gilt?

    33 / 51

    Das zweijährige Kind zweier Wohnungseigentümer hatte auf dem gemeinschaftlichen Weg zum ebenfalls gemeinschaftlichen Kinderspielplatz Ball gespielt. Es ist den Ball nachgelaufen war, stürzte es mit dem Kopf in die den Weg begrenzende Dornenhecke und zog sich schwerste Augen Verletzungen zu. Was gilt?

    34 / 51

    Welche der nachfolgenden Maßnahme stellen solche Erhaltung der Gemeinschaftseigentums dar?

    35 / 51

    Wann verjährt der Anspruch der Wohnungseigentümer auf eine erstmalige planmäßige Herstellung?

    36 / 51

    Wann sollte eine Erhaltungsplanung realisiert werden?

    37 / 51

    Welche Aussagen zur Erhaltungsplanung sind zutreffend?

    38 / 51

    Was sind Bestandteile der Erhaltungsplanung?

    39 / 51

    Was hat die Bestandsanalyse zu berücksichtigen?

    40 / 51

    Was ist zur Umsetzung der Erhaltungsplanung erforderlich?

    41 / 51

    Welche Aussagen der Gesamtnutzungsdauer von Mehrfamilienhäusern sind zutreffend?

    42 / 51

    Wann ist das Stimmverhalten der Wohnungseigentümer zu dokumentieren?

    43 / 51

    Die Erhaltungsmaßnahme wurde vom Unternehmer durchgeführt. Was hat der Verwalter zu tun?

    44 / 51

    Welche Aussagen sind bei denkmalgeschützten Objekten zutreffend?

    45 / 51

    Welche Maßnahmen gehören zu einer energetischen Gebäudesanierung?

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    Welche Aussagen zum U-Wert sind zutreffend?

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    Was bedeutet Primärenergiebedarf?

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    Auf welche privilegierten baulichen Maßnahmen haben Wohnungseigentümer einer Anspruch?

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    Wann müssen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln im Regelfall die Anträge gestellt werden?

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    Welche Maßnahmen gehören zu den ebenfalls förderfähigen Umweltmaßnahmen?

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    Für welche Maßnahmen bei der Antragstellung in der BEGEM ist die Hinzuziehung eines Energieeffizienz Experten optional?

    Dein Ergebnis ist

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